CoBaSchuV tritt am 2. April 2022 in Kraft
Originalmeldung von www.tusgriesheim.de
Die „Coronavirus-Schutzverordnungen“ des Landes Hessen haben seit Pandemiebeginn durch Vorgaben und Auflagen einen an die Pandemie angepassten Sportbetrieb und somit einen Interessenausgleich zwischen Gesundheitsschutz und Sportaktivität ermöglicht.
An die Stelle der bisherigen „Coronavirus-Schutzverordnung“ tritt am 2. April 2022 eine „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ (CoBaSchuV) des Landes Hessen in Kraft. Die bisherigen Auflagen (z.B. zur Unterscheidung von Sport im Freien bzw. in Innenräumen, 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen, Maskenpflicht, Verpflichtungen zur Erstellung von Hygienekonzepten und zur Vorlage sogenannter “Negativnachweise”, Regelungen bzw. Begrenzungen von Zuschauern, etc.) entfallen ersatzlos.
Die Pandemie ist damit natürlich noch nicht vorbei. Das Coronavirus wird uns auch noch weiter beschäftigen. Das Präsidium des TuS Griesheim schließt sich den allgemeinen Empfehlungen zur Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, an. Es liegt jetzt in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen, unnötige Infektionsrisiken zu vermeiden und andere sowie sich selbst zu schützen.
Die “CoBaSchuV” gilt zunächst bis zum 29. April 2022. Sollte sich die Verordnungslage ändern, wird auf dieser Internetseite entsprechend darüber informiert.
Informationen zum Themenfeld Corona:
https://www.hessen.de/handeln/corona-in-hessen
https://www.zusammengegencorona.de/