Regeln für das TuS-Sportgelände

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Folgende Regeln, erarbeitet von der Geschäftstelle des TuS auf Basis der Vorgaben des Bundes, des Landes und des LSB gelten auf dem TuS-Sportgelände. 

  1. Die Gruppen-Sportangebote dürfen nur kontaktlos für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren stattfinden (Personen, die 15 Jahre und älter sind dürfen sich nur individualsportlich, maximal zu zweit sportlich betätigen).
  2. Zuschauer sind grundsätzlich nicht gestattet!
  3. Das Trainingsgelände ist nur durch die organisierten Sportgruppen zu nutzen – es ist kein öffentlicher Spielplatz für Familienangehörige!
  4. Zuwegungen auf und von der Sportanlage beachten.
  5. Gruppenbildung unter Missachtung der Abstandsregelung vermeiden – auch auf dem Parkplatzgelände.
  6. Über aktuell geltende Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen informieren.
  7. Auf die Nutzung von Umkleiden und Duschen verzichten.
  8. Teilnahmedokumentation über jede Sporteinheit und für mindestens vier Wochen aufbewahren. Die Dokumentation soll den Sportort, Vor- und Nachnamen, Kontaktdaten und das jeweilige Datum der durchgeführten Sporteinheit enthalten.
  9. Der/die für die Sporteinheit Verantwortliche soll vor Beginn jeder Trainingseinheit auf die Einhaltung und Umsetzung der Regelungen und Maßnahmen hinweisen.
  10. Beim Warten vor, dem Betreten und Verlassen der Sporthalle gelten die allgemein bekannten Kontakt- und Abstandsregeln.
  11. Zum Schutz aller soll beim Betreten und Verlassen der Sportstätte ein Mund- und Nasenschutz getragen werden.
  12. Handshakes, Umarmungen oder sonstige Begrüßungsrituale mit Körperkontakt dürfen nicht stattfinden!
  13. Selbst bei leichten Infekten gilt #stayathome#!
  14. Bei der Toilettennutzung sind die Hygienevorschriften und Maskenpflicht in den geschlossenen Vereinsräumlichkeiten zwingend einzuhalten. Ausgiebiges Händewaschen vor und nach dem Toilettengang.
  15. Kontakt zwischen den einzelnen (Vereins)-Sportgruppen vermeiden.
  16. Alkohol- und Zigarettenkonsum ist auf dem gesamten Sportgelände untersagt.
  17. Müll ist in den vorhandenen Mülleimern zu entsorgen.

Wir danke Euch für Euer Verständnis und die Unterstützung!

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